Die Paraïba Debatte
Ein Turmalin-Neufund aus Mosambik sorgt für
Streitigkeiten. Dürfen die neuen Steine „Paraïba
Turmaline" genannt werden? Wir berichten über den derzeitigen Stand der Diskussion.

Turmalin aus Paraïba, Brasilien
Der Erstfund
1989 wurden im brasilianischen
Bundesstaat Paraïba ungewöhnlich lebhafte Turmaline von außergewöhnlicher
Farbe gefunden. Mineralogisch handelt es sich um die Turmalin-Spezies Elbait, allerdings mit einem Kupfergehalt von
bis zu 2,3 Gewichtsprozent, dem die Paraïba Steine ihre aufregende Farbe
verdanken.
Nachdem sowohl die Echtheit der Steine als auch der natürliche Ursprung
der Farbe außer Zweifel standen, setzte sich die Bezeichnung „Paraïba
Turmalin“ als internationaler, auch von der CIBJO akzeptierter Handelsname rasch durch.
Weitere Funde
So weit, so gut. Die Probleme begannen,
als weitere Lagerstätten mit kupferhältigen Turmalinen in sehr ähnlichen Farben gefunden wurden.
Das erste Mal geschah dies Mitte der 90er Jahre im Bundesstaat Rio Grande do Norte, ebenfalls in
Brasilien. Die dort gefundenen Steine sahen den original Paraïba Turmalinen
zum Verwechseln ähnlich und niemand hatte etwas einzuwenden, als die Steine ebenfalls als Paraïba Turmaline vermarktet wurden.
Der nächste Fund kam
2001 aus Nigeria und jetzt wurde die Diskussion um die Namensgebung erstmals hitzig. Das Problem war, dass die
CIBJO in ihrer Definition von Paraïba Turmalinen nur angab, dass es sich um
kupferhaltige grüne bis blaue Turmaline handelt, die mit dem Handelsnamen Paraïba Turmalin bezeichnet werden. Nicht festgehalten wurde, ob Steine, die als Paraïba Turmaline vermarktet werden, auch tatsächlich von dort stammen
müssen.
Die nigerianischen Turmaline sind zwar nicht so attraktiv und können darüber
hinaus sehr leicht durch ihren Gehalt an Blei identifiziert werden, aber sie enthalten eben auch Kupfer, sind von
grüner bis blauer Farbe und entsprechen damit den CIBJO Richtlinien. Der internationale Edelsteinhandel, noch nie
faul, wenn es darum ging, billigeren Steinen ein teures Mäntelchen umzuhängen – man denke nur die
Bezeichnungen „Goldtopas“ und Rauchtopas“, mit denen jeder dahergelaufene Quarz geadelt wurde
– macht bis heute prächtige Geschäfte. Der geneigte Leser ist aufgefordert, bei Ebay nachzusehen, was dort
alles unter der Flagge Paraïbas segelt…
Die derzeitige Debatte
Endgültig kompliziert wurde die
Angelegenheit vorigen Herbst, als in Moçambique kupferhaltige Turmaline gefunden wurden, die in manchen Fällen
farblich wie auch chemisch kaum vom Original zu unterscheiden waren. Letztere Tatsache bringt mich in einen
gewissen Argumentationsnotstand, bin ich doch der festen Meinung, dass Handelsnamen den Steinen vorbehalten bleiben
sollten, für die sie ursprünglich geprägt wurden.
Nehmen wir als Beispiel den
Mandarin Granat. Der Name wurde als Bezeichnung für namibische Spessartin Granate eingeführt. Mittlerweile sind die
namibischen Lagerstätten erschöpft, nicht jedoch der Nachschub an Mandarin Granaten, dies jedoch nur deshalb, weil
heute jeder annähernd orangefärbige Granat, wie braunstichig er auch sein mag, als Mandarin bezeichnet wird.
Tatsächlich reichen selbst die schönsten Spessartine aus Nigeria, Madagaskar, Sri Lanka oder woher auch immer,
nicht an die Leuchtkraft der namibischen Steine heran.
Der Stand der
Dinge
Im Fall der Turmaline aus Moçambique liegt die Sache jedoch
anders. Was tun, wenn manche Steine aus der neuen Lagerstätte nicht von solchen aus Paraïba unterschieden werden können? Im April dieses Jahres einigte man sich im Laboratory Manual
Harmonization Committee (LMHC) darauf, künftig alle kupferhaltigen Elbaite als Paraïba Turmaline zu bezeichnen. Die American Gem Trade Association (AGTA) bezeichnet seither in ihren
Gutachten solche Steine als der Spezies Elbait Turmalin, Varietät Paraïba
Turmalin, zugehörig. Darunter findet sich die Zeile „Fundort unbestimmt“ sowie als Kommentar „Der
Varietätenname Paraïba stammt von der Lokalität wo diese erstmals gefunden
wurde. Der geographische Ursprung wurde nicht bestimmt und könnte daher in Brasilien, Moçambique, Nigeria oder
anderswo liegen“. Nur wenn die Ursprungsbestimmung zweifelsfrei möglich ist und der Auftraggeber dies
verlangt, wird der Fundort im Gutachten angegeben und der Kommentar ersatzlos gestrichen.
Wie geht es weiter?
Als Purist in Sachen Namensgebung
nehme ich dies zähneknirschend zur Kenntnis, fürchte jedoch, dass dies weitere Diskussionen nach sich ziehen wird.
Hier wurde eine Ursprungsbezeichnung, mit der weltweit eine bestimmte Qualität assoziiert wird, zu einem
Varietätennamen gemacht. Darf jetzt jeder Rubin von typischer Burma-Farbe als Burma Rubin bezeichnet werden, auch
wenn er aus Vietnam oder Tadschikistan kommt? Ich gebe zu bedenken, dass nicht nur Farbe, Größe, Reinheit und
Schliff, sondern auch die Seltenheit den Wert eines Steins bestimmen. Man denke z.B. auch an Habachtaler Smaragde
oder Kaschmir Saphire. Was meinen Sie?